Privathaftpflicht, Pflicht oder nicht?

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen, ist der Abschluss einer Privathaftpflich jedem Einzelnen freigestellt. Doch obwohl man sie nicht in Anspruch nehmen muss, ist sie doch sehr epmfehlenswert. Denn hat man diese Form der Versicherung einmal abgeschlossen ist man selber, wie auch der Ehepartner, Kinder und eventuelle Angestellte im Haus, vor Ansprüchen Dritter geschützt.

Allerdings nur im Rahmen einer bestimmten Summe, diese wird beim Abschluss der Privathaftpflicht von dem Versicherten und der Versicherungsunternehmen vertraglich festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens übernimmt die Versicherung alle Kosten, die durch einen Schaden oder Verlust an einem Gegenstand Dritter durch den Versicherten verursacht wurden. Doch auch wenn die Versicherung den Schaden übernimmt gibt es auch hier eine Klausel: Es wird nur ein Schaden übernommen, wenn dieser durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen ist. Sie tritt nicht in Kraft wenn etwas durch Verschleiß oder bei der normalen Nutzung zu Schaden kommt.

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass der Schaden privat zustande gekommen ist. Schäden, die bei der Arbeit passieren, werden von der Privathaftpflicht generell nicht übernommen egal ob Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Genauso wenig haftet die Versicherung für Schäden, die in Verbindung mit einem Verein aufgetreten sind, egal ob dieser gemeinnützig handelt oder nicht.

Der Beitrag wurde am Dienstag, den 10. November 2009 um 12:41 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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